Gerichtsurteile
Kindesunterhalt, Kindesentziehung
Unterhaltsprozess, Unterhaltspflicht gg. dem Kind, Anzeigepflicht Aufnahme der Erwerbstätigkeit

BGH Kassel,
Az. VI ZR 110/89
 

Eine sorgeberechtigte Mutter darf bei der Suche nach ihren vom Ehemann versteckten Kindern auch Privatdetektive einsetzen. Die Detektivkosten muss der schuldige Vater tragen, jedoch nicht in voller Höhe.
 

AG Tempelhof-Kreuzberg, Berlin,
Az. 140 F 14873/98
 

Zeigt das unterhaltsberechtigte Kind dem unterhaltspflichtigen Elternteil (hier: der Vater) die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (hier: Berufsausbildung) nicht selbständig und unverzüglich an und der unterhaltspflichtige Elternteil findet dies unter Zuhilfenahme einer Detektei heraus, so ist der gesamte Unterhaltsanspruch verwirkt. Auch die Kosten für die Detektei sind in jedem Fall durch das unterhaltsberechtigte Kind zu ersetzen, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie als Kosten der Rechtsverfolgung, gem. § 91, Abs. 1 ZPO. oder als Anspruch aus §§ 823, 249 BGB. zu ersetzen sind.

Urteile Miete und Nachbarschaft
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