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Gerichtsurteile
Kindesunterhalt, Kindesentziehung
Unterhaltsprozess, Unterhaltspflicht gg. dem Kind,
Anzeigepflicht Aufnahme der Erwerbstätigkeit

BGH Kassel,
Az. VI ZR 110/89 |
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Eine sorgeberechtigte Mutter darf bei der
Suche nach ihren vom Ehemann versteckten Kindern auch
Privatdetektive einsetzen. Die Detektivkosten muss der schuldige
Vater tragen, jedoch nicht in voller Höhe.
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AG Tempelhof-Kreuzberg, Berlin,
Az. 140 F 14873/98 |
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Zeigt das unterhaltsberechtigte Kind dem
unterhaltspflichtigen Elternteil (hier: der Vater) die Aufnahme
einer Erwerbstätigkeit (hier: Berufsausbildung) nicht
selbständig und unverzüglich an und der unterhaltspflichtige
Elternteil findet dies unter Zuhilfenahme einer Detektei heraus,
so ist der gesamte Unterhaltsanspruch verwirkt. Auch die Kosten
für die Detektei sind in jedem Fall durch das
unterhaltsberechtigte Kind zu ersetzen, wobei es nicht darauf
ankommt, ob sie als Kosten der Rechtsverfolgung, gem. § 91, Abs.
1 ZPO. oder als Anspruch aus §§ 823, 249 BGB. zu ersetzen sind. |
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