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Gerichtsurteile
Ehe und Unterhalt
Unterhaltsprozess, nicht eheliche Lebensgemeinschaft,
eheliche Treuepflicht, Trennungsunterhalt

OLG-Koblenz,
Az. 11 WF 70/02 |
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Das OLG-Koblenz entschied, dass die Ehefrau
ihrem Ex-Ehemann auch die Kosten für die Beauftragung einer
Detektei in Höhe von rund 7.000 EURO zu erstatten habe. Nachdem
Zeugenvernehmungen kein eindeutiges Ergebnis zu der Frage
gebracht hatten, ob die Ex-Ehefrau in einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft mit einem Dritten lebt, sei die Beauftragung
eines Detektivs geboten gewesen. Dieser habe feststellen können,
dass die Ex-Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte zusammen
wohnten, was schließlich die Urteilsfindung maßgeblich zu
Gunsten des Ex-Ehemannes beeinflusst habe. Zusätzlich zu den
üblichen Prozesskosten habe die Ex-Ehefrau deshalb auch die
Detektivkosten in voller Höhe zu tragen, da es sich insoweit um
notwendige Kosten gehandelt habe, die prozessbezogen waren und
in ihrer Höhe - im Verhältnis zu den noch über einen längeren
Zeitraum zu erwartenden Unterhaltszahlungen verhältnismäßig
waren.
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| OLG-Frankfurt, Az. 1 UF 94/01 |
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Schon der, durch Detektive nachgewiesene,
Einzug in dasselbe Haus ist ein klarer Beweis für die enge
Beziehung zum neuen Partner. Dies reicht zur Annahme einer
eheähnlichen Partnerschaft aus und entbindet, im vorliegenden
Fall, den geschiedenen Ehemann von weiteren Unterhaltszahlungen
an seine Exfrau. |
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