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Gerichtsurteile
Mieter-/Vermieterstreitigkeiten,
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Eigenbedarfskündigung,
Räumungsprozess, Nachbarschaftsstreit

LG Köln,
Az. 13 T 97/99 |
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Auch das Landgericht Köln hat entschieden,
dass die Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit (hier:
Übergriffe auf das eigene Grundstück durch den Nachbarn)
erstattungsfähig sind. Jedoch müssen die Detektivkosten und die
Rechnung der Detektei nachvollziehbar sein. So wurden in diesem
Fall die Detektivkosten in Höhe von 30.500,00 DM bis zu einer
Höhe von 26.285,89 DM als erstattungsfähig im Sinne der ZPO.
anerkannt, so dass diese nun von den verurteilten Tatpersonen zu
tragen sind.
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AG Hamburg,
Az. 38 C 110/96 |
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Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe
eines Detektiv die Eigenbedarfsgründe des Vermieters als
unrichtig entlarven, können die Detektivkosten vom Vermieter
zurückverlangen. |
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