Gerichtsurteile
Arbeitgeber, Arbeitsrecht und Wirtschaft
Betriebsrat, Missbrauch der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Blaumacher), Diebstahl, Videoüberwachung

BAG 15.03.2001,
2 AZR 147/00
 

Das unentschuldigte Fehlen für die Dauer eines ganzen Arbeitstages ohne entsprechende Information des Arbeitgebers kann im Wiederholungsfall nach bereits erfolgter einschlägiger Abmahnung den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen. In einem solchen Fall ist es in der Regel nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber Störungen im Betriebsablauf durch das Fernbleiben des Arbeitnehmers konkret darlegt 
 

AG Frankfurt/Main 15.08.00,
5 Ca 8350/99
 

Türkt ein Arbeitnehmer die Reisekostenabrechnung, kann ihm selbst dann, wenn dem Arbeitgeber nur ein geringer Schaden entsteht, fristlos gekündigt werden.












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