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Gerichtsurteile
Arbeitgeber, Arbeitsrecht und Wirtschaft
Betriebsrat, Missbrauch der Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall (Blaumacher), Diebstahl, Videoüberwachung

BAG 15.03.2001,
2 AZR 147/00 |
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Das unentschuldigte Fehlen für die Dauer
eines ganzen Arbeitstages ohne entsprechende Information des
Arbeitgebers kann im Wiederholungsfall nach bereits erfolgter
einschlägiger Abmahnung den Ausspruch einer außerordentlichen
Kündigung rechtfertigen. In einem solchen Fall ist es in der
Regel nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber Störungen im
Betriebsablauf durch das Fernbleiben des Arbeitnehmers konkret
darlegt
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AG Frankfurt/Main 15.08.00,
5 Ca 8350/99 |
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Türkt ein Arbeitnehmer die
Reisekostenabrechnung, kann ihm selbst dann, wenn dem
Arbeitgeber nur ein geringer Schaden entsteht, fristlos
gekündigt werden. |
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