Buchführung und Akten
 

Security-Concept Detektei Stefan Dudzus RHS GmbH ist NICHT Mitglied in einem Berufsverband, weil eine solche Mitgliedschaft bisher nicht beantragt worden ist. Trotzdem erkennen wir die Standesbedingungen des Bundesverbandes Deutscher Detektive hier als verbindlich an und geben diese zum Verständnis wieder.


§ 63 - Einhaltung landesrechtlicher Verordnung
Buchführung und Aktenordnung: Der Detektiv ist zur Beachtung und Einhaltung der jeweiligen landesrechtlichen Verordnung über die "Buchführungs- u. Auskunftspflicht von Auskunfteien und Detekteien" in ihrer jeweils gültigen Fassung verpflichtet.

§ 64 - Aktenführung
Die Anlage und Führung von Handakten und Archiv hat übersichtlich zu sein. Die Akten- und Archivordnung ist dann als übersichtlich anzusehen, wenn sich ein sachverständiger Dritter in angemessen kurzer Zeit darin zurechtfinden würde.

§ 65 - Verschlusssachen
Auftragsakten und ihnen gleichzustellende Schriftstücke sind so zu verwahren, dass sie unbefugten Dritten unzugänglich bleiben.


(C) 2005 - Bundesverband Deutscher Detektive
 
 

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