Berichterstattung
 

Security-Concept Detektei Stefan Dudzus RHS GmbH ist NICHT Mitglied in einem Berufsverband, weil eine solche Mitgliedschaft bisher nicht beantragt worden ist. Trotzdem erkennen wir die Standesbedingungen des Bundesverbandes Deutscher Detektive hier als verbindlich an und geben diese zum Verständnis wieder.


§ 41 - Wahrheit
Der Detektiv ist seinem Auftraggeber gegenüber zu unbedingter Wahrheit verpflichtet. Dem Schutzinteresse vertraulicher Informationsquellen ist jedoch Rechnung zu tragen.

§ 42 - Berichterstattung
Jeder Bericht ist vom Inhalt her mit größter Sachlichkeit und Objektivität abzufassen, so dass er jederzeit richterlicher Nachprüfung standhält und die enthaltenen Tatsachenfeststellungen im Prozessfall beeidet werden können. Grundsätzlich ist schriftlich zu berichten, Ausnahmen sind zulässig.

§ 43 - Genauigkeit
Bei Beobachtungen und Überwachungen sind grundsätzlich genaue Zeitberichte zu fertigen, die Aufschluss über den gesamten Verlauf der Aktion geben. Ortsbezeichnungen, Namen und Anschriften sind vollständig und genau anzuführen. Lichtbilder oder andere Beweismittel sind erforderlichenfalls beizufügen.


(C) 2005 - Bundesverband Deutscher Detektive
 
 

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